Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Aimcenter Irschenberg GmbH – im Folgenden „ACI“ genannt- mit ihrem Vertragspartner – im folgenden „Kunde“ genannt.

 

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige Nutzung des Schießkinos und des VideoSimulator für das Training mit Lang- und Kurzwaffen in den Räumlichkeiten der ACI.

 

 

3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertrag kommt zustande mit der Anlage eines Termins durch einen Mitarbeiter der ACI und endet nach der vereinbarten Nutzung.

 

 

4. Preise, Buchungen und Zahlungsbedingungen

Das Nutzungsentgelt bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen. Buchungsstornierungen im Zeitraum von weniger als 72 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung werden mit 50 % des Mietpreises berechnet. Bei Stornierungen am Tag des gebuchten Termins, oder unstornierten Terminen werden 100 % des Mietentgelts fällig. Die ACI ist bemüht zuvor einen Ersatztermin zu benennen, falls der Kunde dies wünscht. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Ende der gebuchten Leistung bzw. auf besondere Vereinbarung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsziele steht der ACI ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz zu. Das vom Kunden gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich und wird
berechnet. Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden, wenn ein direkter Nachfolgetermin ansteht. Die Buchungszeit beinhaltet eine kurze Einweisung in das gültige Regelwerk und eine eventuelle Einführung in ausgeliehene Feuerwaffen durch die verantwortliche Schießstandaufsicht.

 

 

5. Meldepflicht / Haftung und Haftungsbeschränkung

Nutzer der Schießbahnen haben eine Nutzungsvereinbarung vor der ersten Nutzung auszufüllen. Der Kunde akzeptiert damit die AGB und die Mietvereinbarung der ACI. Mit dem Schießen darf erst nach Anweisung der zugeteilten Aufsichtsperson begonnen werden. Die Haftung wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Haftung auf Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die ACI übernimmt in keinem Fall Haftung für Schäden, die durch andere Kunden der ACI oder Dritte verursacht oder herbeigeführt werden. Der Kunde stellt die ACI von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus verursachten Schäden durch andere Besucher oder Dritte bei Nutzung der Vertragsgegenstände ergeben könnten, frei. Dies gilt insbesondere bei Schäden infolge der Missachtung der unter „Verhaltenspflichten des Kunden“ aufgeführten Bedingungen. Die ACI übernimmt keine Haftung für Feuerwaffen inklusive der Ziel-Optiken bzw. anderen Zieleinrichtungen sowie Zubehör- und Einzelteile, welche vom Kunden mitgebracht werden. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch einen ACI -Mitarbeiter verursacht wurden. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Überschwemmung u. ä.) oder aus technischen Gründen behält sich die ACI vor, das gebuchte Arrangement nicht durchzuführen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine gemeinsame Schadenskontrolle wird vor dem Schießen durchgeführt, um eine Zurechnung von vorherigen Schäden an den aktuellen Kunden zu vermeiden. Für Schäden durch Fehlschüsse haftet der Verursacher. Treffer an Decke, Wand und Boden werden pauschal mit 200,- €/Treffer berechnet. Sollten Schäden an technischen Einrichtungen auftreten, insbesondere an der Elektronik, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

6. Verhaltenspflichten des Kunden

Den Anweisungen der ACI-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. Kinder unter 14 Jahren dürfen im ACI keinen Umgang mit Feuerwaffen haben. Bei Ankunft in den Räumlichkeiten der ACI sind Feuerwaffen an der vorgesehenen Stelle aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und die Verschlüsse zu öffnen bzw. bei Kipplaufwaffen die Läufe abzukippen. Der sichere Zustand ist dem ACI-Mitarbeiter unaufgefordert vorzuzeigen. Das Anschlagen von Waffen und das Betätigen des Abzuges außerhalb der vom Mitarbeiter angesagten Trainingssituation sind verboten. Die vom Kunden mitgebrachten Waffen sind ordnungsgemäß durch den Kunden nach den aktuellen waffenrechtlichen Vorschriften zu transportieren. Der Kunde sorgt selbstständig für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für seine mitgebrachten Feuerwaffen. Leihwaffen der ACI sind von dieser Regelung ausgenommen. Offenes Feuer und Rauchen sind innerhalb der Räumlichkeiten der ACI verboten. Bild und Tonaufnahmen sind in den Schießbahnen nur nach vorheriger Genehmigung der aufsichtführenden
Person erlaubt. Alkohol- und/oder Drogen-Konsum vor und während der Nutzung der ACI Schießbahnen ist nicht zulässig, berauschte Personen werden vom sofort Schiessbetrieb ausgeschlossen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die der übrigen vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

 

 

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Irschenberg, den 10.09.2024

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